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Uncovering Claims of Sharia Influence in Universities

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Geschlechtertrennung auf dem Campus – Fakt oder Panik?

Kurze Antwort vorab: Ja, es gab nachweislich mehrere Veranstaltungen an deutschen Universitäten, bei denen Männer und Frauen getrennt saßen oder sogar unterschiedliche Eingänge nutzen sollten. Aber: Nicht jeder im Umlauf befindliche Vorwurf ist wasserdicht belegt, und an manchen Stellen wurde die Lage dramatischer geschildert, als die Dokumente hergeben.

Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wo harte Fakten vorliegen, wo nur ein einzelner Blog als Quelle dient – und was die Universitäten selbst dazu sagen.


1. Die größte Überraschung aus dem Faktencheck

Die laut Originalartikel „verbannte“ Gruppe MedIslam Collective an der Berliner Charité ist gar nicht komplett verbannt.
Die Klinik hat „nur“ ein Raumverbot verhängt, bis die eigene Untersuchung abgeschlossen ist – kein pauschales Betretungsverbot. Der Unterschied klingt klein, entscheidet aber darüber, ob sich Studierende überhaupt noch im Gebäude aufhalten dürfen oder lediglich keine Hörsäle buchen können.

Quelle: offizielle Charité-Mitteilung via Berliner Zeitung, Welt, FR (Links siehe Abschnitt „Quellen“).


2. Was wirklich an deutschen Hochschulen passierte

A. Fälle, die mehrfach belegt sind

UniversitätWas geschah?BeweislageReaktion der Uni
Charité BerlinInstagram-Videos zeigen getrennte Sitzreihen; salafistisch eingeordnete Redner*innen.Drei große Medien + Uni-StatementRaumverbot bis Prüfende fertig
CAU Kiel„Islamwoche“ mit getrennten Zugängen, Prediger Sertac Odabas.n-tv, Kieler Nachrichten, Mopo, Uni-StatementAberkennung des Gruppenstatus, IT-Sperre
Uni SiegenSchild „Eingang Damen“ bei Vortrag „Islamische Persönlichkeitsbildung“.Video der Gruppe + offizielle MitteilungKünftige Events nur ohne Trennung

Fazit: Hier sind die Vorwürfe solide belegt. Die Universitäten haben reagiert und Regeln verschärft.


B. Fälle mit nur einer einzigen (Blog-)Quelle

Was das heißt: Die Vorfälle können wahr sein, sind aber bislang journalistisch nicht doppelt geprüft. Wer hier Alarm schlägt, sollte nachliefern – oder zumindest darauf hinweisen, dass noch Fragen offen sind.


3. Wo das Original überzieht – und wo es stimmt

Überdehnung:

Treffer:


4. Freiwillige Trennung oder Zwang?

Alle betroffenen Gruppen betonen, die Trennung sei „freiwillig“ gewesen. Belegen lässt sich das weder eindeutig beweisen noch widerlegen:

Kurz: Hier liegt eine Grauzone, die Journalismus und Universitäts-Ombudsleute noch füllen müssen.


5. Warum Universitäten nervös reagieren

  1. Antidiskriminierungsrecht: Öffentliche Hochschulen müssen gleichberechtigten Zugang gewährleisten.
  2. Extremismus-Prävention: Salafistisch eingestufte Redner*innen machen Verfassungsschützer hellhörig.
  3. Öffentlicher Druck: Social-Media-Clips verbreiten sich schneller, als eine Unileitung prüfen kann.

Dass Kiel, Siegen und die Charité sofort Maßnahmen ergriffen, erklärt sich also nicht nur aus Prinzipien, sondern auch aus handfestem Reputationsmanagement.


6. Was wir noch nicht wissen

Diese Fragen bleiben offen und verdienen weitere Recherche.


7. Unser journalistischer Weg

  1. Originalartikel gelesen → 6 Einzelvorwürfe notiert.
  2. Für jeden Vorwurf mindestens zwei unabhängige Quellen gesucht.
  3. Trefferquote: 3 von 6 Fällen mehrfach belegt, 3 von 6 nur einfach belegt.
  4. Aussagen der Unis in Pressemitteilungen gegengecheckt.
  5. Widersprüche notiert, insbesondere bei Totalverbot vs. Raumverbot.

Transparenz: Alle Links am Ende des Textes, lesbar ohne Paywall soweit möglich.


8. Was bedeutet das für Studierende?


Quellen (Auswahl, zuletzt abgerufen 22. Juli 2025)


Bottom Line:
Geschlechtertrennung hat in einigen Hörsälen tatsächlich stattgefunden, und die zuständigen Unis haben – teils spät – reagiert. Doch wer von einer flächendeckenden „Scharia an unseren Unis“ spricht, extrapoliert aus wenigen belegten Fällen und mehreren bislang unbestätigten Berichten. Um seriös zu bleiben, sollten wir zwischen harten Fakten und noch unbestätigten Behauptungen unterscheiden – und genau dort ansetzen, wo Beweise fehlen.